Für den Besuch der Kindertagesstätten (Krippe, Kindergarten, Hort, Sonderöffnungszeiten, Mittagessen) gelten einheitliche Elternbeträge. Die Beiträge richten sich nach der Entgelttabelle der Stadt Salzgitter.
Bei Bedarf werden diese zum Teil oder in voller Höhe übernommen (bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Einrichtungsleitung).
Aktuelle Beiträge für Kinder mit Wohnsitz Salzgitter:
ELTERNBEITRAG KINDERGARTEN MONATLICH
Betreuungszeit bis max. 8 St. täglich |
Sonderöffnung (je 1/2 St.) die über eine Betreuungszeit von 8 St. hinausgeht |
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bei 1. Kind | 0.00 € | 10.00 € |
bei 2. Kind | 0.00 € | 8.00 € |
bei 3. Kind | 0.00 € | 7.00 € |
ELTERNBEITRAG KRIPPE MONATLICH
bei 8 St. |
bei 6 St. |
bei 4 St. |
Sonderöffnung (je 1/2 St.) |
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bei 1. Kind | 267.00 € | 200.25 € | 133.50 € | 16.69 € |
bei 2. Kind | 213.00 € | 159.75 € | 106.50 € | 13.31 € |
bei 3. Kind | 187.00 € | 140.25 € | 93.50 € | 11.69 € |
ELTERNBEITRAG HORT MONATLICH
Hortbetreuung (+ Ferien) bei 3,25 St. täglich |
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bei 1. Kind | 112.00 € |
bei 2. Kind | 90.00 € |
bei 3. Kind | 79.00 € |
Hinweis auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT)
Sollten Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, werden Ihrem Kind ggf. Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Dazu gehört auch ein Beitrag zur Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten.
Der Antrag ist von Ihnen beim Jobcenter bzw. bei der Wohngeldstelle der Stadt Salzgitter zu stellen.